RS Vwgh 2015/6/10 2013/11/0121

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Veröffentlicht am 10.06.2015
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Norm

AVRAG 1993 §7i Abs3;
AVRAG 1993 §7i Abs4;
VStG §21;

Rechtssatz

Hat der Arbeitgeber kein wirksames Kontrollsystem eingerichtet, um die Einhaltung der Lohnkriterien in seinem Betrieb sicherzustellen, kann auch unter dem Aspekt des (bis 30. Juni 2013 noch in Kraft gestandenen) § 21 VStG nicht von einem geringfügigen Verschulden ausgegangen werden (Hinweis E vom 27. Juni 2007, 2005/03/0166, mwN).Hat der Arbeitgeber kein wirksames Kontrollsystem eingerichtet, um die Einhaltung der Lohnkriterien in seinem Betrieb sicherzustellen, kann auch unter dem Aspekt des (bis 30. Juni 2013 noch in Kraft gestandenen) Paragraph 21, VStG nicht von einem geringfügigen Verschulden ausgegangen werden (Hinweis E vom 27. Juni 2007, 2005/03/0166, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013110121.X03

Im RIS seit

09.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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