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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVRAG 1993 §7i Abs3;Rechtssatz
Hat der Arbeitgeber kein wirksames Kontrollsystem eingerichtet, um die Einhaltung der Lohnkriterien in seinem Betrieb sicherzustellen, kann auch unter dem Aspekt des (bis 30. Juni 2013 noch in Kraft gestandenen) § 21 VStG nicht von einem geringfügigen Verschulden ausgegangen werden (Hinweis E vom 27. Juni 2007, 2005/03/0166, mwN).Hat der Arbeitgeber kein wirksames Kontrollsystem eingerichtet, um die Einhaltung der Lohnkriterien in seinem Betrieb sicherzustellen, kann auch unter dem Aspekt des (bis 30. Juni 2013 noch in Kraft gestandenen) Paragraph 21, VStG nicht von einem geringfügigen Verschulden ausgegangen werden (Hinweis E vom 27. Juni 2007, 2005/03/0166, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013110121.X03Im RIS seit
09.07.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017