RS Vwgh 2015/6/19 Ra 2015/03/0027

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Veröffentlicht am 19.06.2015
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Begründung einer Entscheidung eines Verwaltungsgerichts auf dem Boden des § 29 VwGVG mit Blick auf § 17 leg cit den Anforderungen zu entsprechen, die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu den §§ 58 und 60 AVG entwickelt wurden (vgl etwa VwGH vom 18. Februar 2015, Ra 2014/03/0045, mwH).Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat die Begründung einer Entscheidung eines Verwaltungsgerichts auf dem Boden des Paragraph 29, VwGVG mit Blick auf Paragraph 17, leg cit den Anforderungen zu entsprechen, die in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs zu den Paragraphen 58 und 60 AVG entwickelt wurden vergleiche etwa VwGH vom 18. Februar 2015, Ra 2014/03/0045, mwH).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030027.L04

Im RIS seit

05.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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