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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/23/0721 E 11. November 2009 RS 1Stammrechtssatz
Mit der Frage der asylrechtlichen Relevanz einer Konversion zum Christentum in Bezug auf den Iran hat sich der Verwaltungsgerichtshof wiederholt befasst (vgl. etwa das Erkenntnis vom 24. Oktober 2001, Zl. 99/20/0550; zuletzt das Erkenntnis vom 17. September 2008, Zl. 2008/23/0675, je mwN). Entscheidend ist demnach, ob der Fremde bei weiterer Ausführung seines (behaupteten) inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsste, aus diesem Grund mit die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktionen belegt zu werden. Ob die Konversion bereits - durch die Taufe - erfolgte oder bloß beabsichtigt ist, ist nicht entscheidend (vgl. das Erkenntnis vom 30. Juni 2005, Zl. 2003/20/0544, mwN).Mit der Frage der asylrechtlichen Relevanz einer Konversion zum Christentum in Bezug auf den Iran hat sich der Verwaltungsgerichtshof wiederholt befasst vergleiche etwa das Erkenntnis vom 24. Oktober 2001, Zl. 99/20/0550; zuletzt das Erkenntnis vom 17. September 2008, Zl. 2008/23/0675, je mwN). Entscheidend ist demnach, ob der Fremde bei weiterer Ausführung seines (behaupteten) inneren Entschlusses, nach dem christlichen Glauben zu leben, im Falle seiner Rückkehr in seinen Herkunftsstaat mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit damit rechnen müsste, aus diesem Grund mit die Intensität von Verfolgung erreichenden Sanktionen belegt zu werden. Ob die Konversion bereits - durch die Taufe - erfolgte oder bloß beabsichtigt ist, ist nicht entscheidend vergleiche das Erkenntnis vom 30. Juni 2005, Zl. 2003/20/0544, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014010210.L01Im RIS seit
13.08.2015Zuletzt aktualisiert am
22.09.2015