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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/10/0089 E 27. März 2012 RS 2Stammrechtssatz
Ein Teilabspruch, der in Rechtskraft erwachsen kann, kommt nur dann in Betracht, wenn jeder der getrennten Bescheidpunkte für sich allein ohne inneren Zusammenhang mit anderen Punkten einem gesonderten Abspruch zugänglich ist, also die Entscheidung über jeden dieser Punkte ohne Einfluss auf die Entscheidung über alle anderen Punkte ist.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter Abspruch Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012100012.X04Im RIS seit
21.07.2015Zuletzt aktualisiert am
10.08.2015