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001 Verwaltungsrecht allgemeinBeachte
Rechtssatz
Erläuterungen zur Regierungsvorlage können im Rahmen der Interpretation des Gesetzes einen Hinweis auf das Verständnis des Gesetzes bieten (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Juli 2013, 2012/15/0004, mwN). Gleiches gilt auch für Erläuterungen zu einem Initiativantrag.Erläuterungen zur Regierungsvorlage können im Rahmen der Interpretation des Gesetzes einen Hinweis auf das Verständnis des Gesetzes bieten vergleiche das hg. Erkenntnis vom 25. Juli 2013, 2012/15/0004, mwN). Gleiches gilt auch für Erläuterungen zu einem Initiativantrag.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015150015.J01Im RIS seit
28.08.2015Zuletzt aktualisiert am
13.03.2023