RS Vwgh 2015/6/30 Ro 2015/03/0016

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.2015
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
14/02 Gerichtsorganisation
20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht
22/03 Außerstreitverfahren
27/01 Rechtsanwälte
27/02 Notare
27/04 Sonstige Rechtspflege

Norm

ABAG §12 Z1;
BRÄG 2008;
VwRallg;
  1. ABAG § 12 heute
  2. ABAG § 12 gültig ab 14.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2017
  3. ABAG § 12 gültig von 01.09.2013 bis 13.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2013
  4. ABAG § 12 gültig von 01.01.2008 bis 31.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007

Rechtssatz

Mit dem BRÄG 2008 erfolgte vor allem aufgrund des geänderten universitätsrechtlichen Rahmens eine Neuordnung des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts und des Notars (vgl ErläutRV 303 BlgNR 23. GP, S 1). Die Umgestaltung des Prüfungskatalogs der Notariatsprüfung verfolgte den Zweck, "praxisorientiert anhand der Tätigkeiten des Notars die notwendigen Kenntnisse des österreichischen Rechts und seiner erfolgreichen praktischen Anwendung zu prüfen" (ErläutRV 303 BlgNR 23. GP, S 42). Die mit dem BRÄG 2008 vorgenommenen Änderungen korrespondieren bei den Gegenständen der Ergänzungsprüfung nicht in der Weise mit den Änderungen bei der Notariatsprüfung, dass die "neue" - nach Prüfungsgegenständen umfangreichere - Ergänzungsprüfung schlicht einen Wegfall von Prüfungsgegenständen bei der "neuen" Notariatsprüfung kompensieren würde.Mit dem BRÄG 2008 erfolgte vor allem aufgrund des geänderten universitätsrechtlichen Rahmens eine Neuordnung des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts und des Notars vergleiche ErläutRV 303 BlgNR 23. GP, S 1). Die Umgestaltung des Prüfungskatalogs der Notariatsprüfung verfolgte den Zweck, "praxisorientiert anhand der Tätigkeiten des Notars die notwendigen Kenntnisse des österreichischen Rechts und seiner erfolgreichen praktischen Anwendung zu prüfen" (ErläutRV 303 BlgNR 23. GP, S 42). Die mit dem BRÄG 2008 vorgenommenen Änderungen korrespondieren bei den Gegenständen der Ergänzungsprüfung nicht in der Weise mit den Änderungen bei der Notariatsprüfung, dass die "neue" - nach Prüfungsgegenständen umfangreichere - Ergänzungsprüfung schlicht einen Wegfall von Prüfungsgegenständen bei der "neuen" Notariatsprüfung kompensieren würde.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015030016.J05

Im RIS seit

29.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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