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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABAG §12 Z1;Rechtssatz
Mit dem BRÄG 2008 erfolgte vor allem aufgrund des geänderten universitätsrechtlichen Rahmens eine Neuordnung des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts und des Notars (vgl ErläutRV 303 BlgNR 23. GP, S 1). Die Umgestaltung des Prüfungskatalogs der Notariatsprüfung verfolgte den Zweck, "praxisorientiert anhand der Tätigkeiten des Notars die notwendigen Kenntnisse des österreichischen Rechts und seiner erfolgreichen praktischen Anwendung zu prüfen" (ErläutRV 303 BlgNR 23. GP, S 42). Die mit dem BRÄG 2008 vorgenommenen Änderungen korrespondieren bei den Gegenständen der Ergänzungsprüfung nicht in der Weise mit den Änderungen bei der Notariatsprüfung, dass die "neue" - nach Prüfungsgegenständen umfangreichere - Ergänzungsprüfung schlicht einen Wegfall von Prüfungsgegenständen bei der "neuen" Notariatsprüfung kompensieren würde.Mit dem BRÄG 2008 erfolgte vor allem aufgrund des geänderten universitätsrechtlichen Rahmens eine Neuordnung des Zugangs zum Beruf des Rechtsanwalts und des Notars vergleiche ErläutRV 303 BlgNR 23. GP, S 1). Die Umgestaltung des Prüfungskatalogs der Notariatsprüfung verfolgte den Zweck, "praxisorientiert anhand der Tätigkeiten des Notars die notwendigen Kenntnisse des österreichischen Rechts und seiner erfolgreichen praktischen Anwendung zu prüfen" (ErläutRV 303 BlgNR 23. GP, S 42). Die mit dem BRÄG 2008 vorgenommenen Änderungen korrespondieren bei den Gegenständen der Ergänzungsprüfung nicht in der Weise mit den Änderungen bei der Notariatsprüfung, dass die "neue" - nach Prüfungsgegenständen umfangreichere - Ergänzungsprüfung schlicht einen Wegfall von Prüfungsgegenständen bei der "neuen" Notariatsprüfung kompensieren würde.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015030016.J05Im RIS seit
29.07.2015Zuletzt aktualisiert am
11.09.2015