Index
14/02 GerichtsorganisationNorm
ABAG §12 Z1;Rechtssatz
Gegenstand der Ergänzungsprüfung für einen Prüfungswerber, der die Notariatsprüfung bestanden hatte und die Rechtsanwaltsprüfung ablegen wollte, wurde durch das BRÄG 2008 gegenüber jener Rechtslage, wie sie nach dem BARG (ohne Berücksichtigung von Übergangsbestimmungen) bis 31. Dezember 2007 gegolten hatte, deutlich erweitert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015030016.J01Im RIS seit
29.07.2015Zuletzt aktualisiert am
11.09.2015