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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/15/0029Rechtssatz
Es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies überhaupt zulässig wäre; vgl. § 16 Abs. 9 MRG).Es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies überhaupt zulässig wäre; vergleiche Paragraph 16, Absatz 9, MRG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015150028.L04Im RIS seit
11.09.2015Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015