RS Vwgh 2015/6/30 Ra 2015/15/0028

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Veröffentlicht am 30.06.2015
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/15/0029

Rechtssatz

Es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies überhaupt zulässig wäre; vgl. § 16 Abs. 9 MRG).Es entspricht nicht einer fremdüblichen Erfüllung eines Bestandvertrages, dass Indexanpassungen erst mit einer Verzögerung von mehr als einem Jahr nachverrechnet werden (soweit dies überhaupt zulässig wäre; vergleiche Paragraph 16, Absatz 9, MRG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015150028.L04

Im RIS seit

11.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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