RS Vwgh 2015/6/30 Ra 2015/15/0028

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Veröffentlicht am 30.06.2015
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/15/0029

Rechtssatz

Dass die Fremdunüblichkeit des Rechtsgeschäftes auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 23. Juni 2009, 2004/13/0090, betreffend den Ausschluss des Ersatzes von Investitionen).Dass die Fremdunüblichkeit des Rechtsgeschäftes auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vergleiche etwa das hg. Erkenntnis vom 23. Juni 2009, 2004/13/0090, betreffend den Ausschluss des Ersatzes von Investitionen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015150028.L03

Im RIS seit

11.09.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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