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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §63 Abs1 idF 2013/I/033;Rechtssatz
Bescheide über die Ablehnung von Anträgen auf Wiederaufnahme eines Verfahrens sind verfahrensrechtlicher Natur. Sie gehören dem Verfahrensrecht an (Teil der Rechtsfindung für eine am Ende materiell-rechtliche Entscheidung), es ist somit der Verfahrensgesetzgeber (auch) im Sinne des Art. 115 Abs. 2 B-VG zu ihrer Regelung zuständig.Bescheide über die Ablehnung von Anträgen auf Wiederaufnahme eines Verfahrens sind verfahrensrechtlicher Natur. Sie gehören dem Verfahrensrecht an (Teil der Rechtsfindung für eine am Ende materiell-rechtliche Entscheidung), es ist somit der Verfahrensgesetzgeber (auch) im Sinne des Artikel 115, Absatz 2, B-VG zu ihrer Regelung zuständig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015060050.L01Im RIS seit
31.08.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017