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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es ist der Auslegung der Vorzug zu geben, wonach dann, wenn ein im Auswahlverfahren nach § 7 FlughafenBodenabfertigungsG 1998 unterlegener Mitbewerber gegen die Auswahlentscheidung der Behörde keine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhebt, ihm im - aufgrund der Beschwerde eines weiteren unterlegenen Mitbewerbers eingeleiteten - Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Parteistellung zukommt.Es ist der Auslegung der Vorzug zu geben, wonach dann, wenn ein im Auswahlverfahren nach Paragraph 7, FlughafenBodenabfertigungsG 1998 unterlegener Mitbewerber gegen die Auswahlentscheidung der Behörde keine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhebt, ihm im - aufgrund der Beschwerde eines weiteren unterlegenen Mitbewerbers eingeleiteten - Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Parteistellung zukommt.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030022.L12Im RIS seit
30.07.2015Zuletzt aktualisiert am
11.06.2018