RS Vwgh 2015/6/30 Ra 2015/03/0022

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Veröffentlicht am 30.06.2015
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
92 Luftverkehr

Norm

AVG §8;
FlughafenBodenabfertigungsG 1998 §7;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGVG 2014 §17;
VwRallg;

Rechtssatz

Es ist der Auslegung der Vorzug zu geben, wonach dann, wenn ein im Auswahlverfahren nach § 7 FlughafenBodenabfertigungsG 1998 unterlegener Mitbewerber gegen die Auswahlentscheidung der Behörde keine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhebt, ihm im - aufgrund der Beschwerde eines weiteren unterlegenen Mitbewerbers eingeleiteten - Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Parteistellung zukommt.Es ist der Auslegung der Vorzug zu geben, wonach dann, wenn ein im Auswahlverfahren nach Paragraph 7, FlughafenBodenabfertigungsG 1998 unterlegener Mitbewerber gegen die Auswahlentscheidung der Behörde keine Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhebt, ihm im - aufgrund der Beschwerde eines weiteren unterlegenen Mitbewerbers eingeleiteten - Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht keine Parteistellung zukommt.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030022.L12

Im RIS seit

30.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

11.06.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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