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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Es trifft zu, dass "im Zweifel" eine Beiziehung als Partei geboten ist; Ansprüche oder Verpflichtungen eines Mitbewerbers im Zulassungsverfahren nach § 7 FlughafenBodenabfertigungsG 1998, der im Auswahlverfahren unterlegen ist, die durch die Zulassung eines Dritten (des Rechtsmittelwerbers im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht) berührt würden, sind jedoch nicht zu erkennen.Es trifft zu, dass "im Zweifel" eine Beiziehung als Partei geboten ist; Ansprüche oder Verpflichtungen eines Mitbewerbers im Zulassungsverfahren nach Paragraph 7, FlughafenBodenabfertigungsG 1998, der im Auswahlverfahren unterlegen ist, die durch die Zulassung eines Dritten (des Rechtsmittelwerbers im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht) berührt würden, sind jedoch nicht zu erkennen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015030022.L11Im RIS seit
30.07.2015Zuletzt aktualisiert am
11.06.2018