Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2015/01/0017Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie AW 2006/04/0033 B 29. Juni 2006 RS 1 (hier Nichtstattgebung - Angelegenheit nach dem AsylG 2005)Stammrechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellungsbescheid nach dem BVergG - Bloß abstrakte, von konkreten Sachverhaltsumständen losgelöste (hypothetische) Möglichkeiten sind nach der hg. Rechtsprechung (vgl. die bei Mayer, B-VG, zu § 30 VwGG angeführte Judikatur) nicht geeignet, einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung konkret darzulegen.Nichtstattgebung - Feststellungsbescheid nach dem BVergG - Bloß abstrakte, von konkreten Sachverhaltsumständen losgelöste (hypothetische) Möglichkeiten sind nach der hg. Rechtsprechung vergleiche die bei Mayer, B-VG, zu Paragraph 30, VwGG angeführte Judikatur) nicht geeignet, einen unverhältnismäßigen Nachteil im Sinne der genannten Gesetzesbestimmung konkret darzulegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015010016.L01Im RIS seit
18.02.2016Zuletzt aktualisiert am
23.02.2016