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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4;Rechtssatz
Dass bei Kalamitätsholznutzung kein plötzlicher Liquiditätsmangel eintritt und auch zunächst kein Einnahmenausfall vorliegt, sondern - im Gegenteil - durch die Kalamitätsnutzung zusätzliche Einnahmen erzielt werden, ist zutreffend. Dennoch ist die den forstwirtschaftlichen Betrieb Führende von einem Katastrophenereignis betroffen und geschädigt. Dass Naturkatastrophen auch die Chance einer Anpassung an geänderte Bedingungen bieten, ist ebenfalls zutreffend, vermag aber am eingetretenen Schaden - auch betreffend den ermittelbaren Verdienstentgang - nichts zu ändern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013150149.X06Im RIS seit
13.08.2015Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015