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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184;Rechtssatz
Dass eine Schätzung mit Ungewissheiten und Ungenauigkeiten behaftet ist, bewirkt keine Unzulässigkeit der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen durch Schätzung. Dieser Umstand steht daher auch der Berücksichtigung der Steuerfreiheit von Beihilfen für einen bloß durch Schätzung ermittelbaren Ertragsausfall nicht entgegen. Auch dass im Hinblick auf die langen Produktionszyklen der Forstwirtschaft noch nicht absehbar ist, welcher Steuerpflichtige von den eingeschätzten Ertragsverlusten künftiger Wirtschaftsjahre tatsächlich betroffen sein wird, vermag nichts am eingetretenen Schaden zu ändern, ist doch auch bei einer allfälligen entgeltlichen Übertragung des Eigentums an den Waldflächen aufgrund des dann - gegenüber dem Zustand ohne Windwurf - reduzierten Holzbestandes (zum Zeitpunkt der Veräußerung) ein reduziertes Entgelt zu erwarten, sodass der Nachteil regelmäßig bei dem vom Katastrophenfall Betroffenen eintreten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013150149.X05Im RIS seit
13.08.2015Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015