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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z3 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/15/0272 E 10. September 1998 VwSlg 7308 F/1998 RS 5Stammrechtssatz
Dem § 3 Abs 1 Z 3 lit a EStG 1988 ist eine Einschränkung auf die Abgeltung bestimmter Arten von Schäden nicht zu entnehmen. Es kann daher auch die Entschädigung für einen Ernteausfall dieser Bestimmung subsumiert werden.Dem Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 3, Litera a, EStG 1988 ist eine Einschränkung auf die Abgeltung bestimmter Arten von Schäden nicht zu entnehmen. Es kann daher auch die Entschädigung für einen Ernteausfall dieser Bestimmung subsumiert werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013150149.X03Im RIS seit
13.08.2015Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015