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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §3;Rechtssatz
Die Vereinbarung, die Bauunternehmerin erhalte als Gegenleistung für ausbedungene Bauleistungen bestimmte Grundstücke, stellt noch keine Übertragung der Verfügungsmacht über diese Grundstücke iSd § 3 UStG 1994 dar. Diese Abmachung geht über ein bloßes Verpflichtungsgeschäft nicht hinaus.Die Vereinbarung, die Bauunternehmerin erhalte als Gegenleistung für ausbedungene Bauleistungen bestimmte Grundstücke, stellt noch keine Übertragung der Verfügungsmacht über diese Grundstücke iSd Paragraph 3, UStG 1994 dar. Diese Abmachung geht über ein bloßes Verpflichtungsgeschäft nicht hinaus.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150215.X04Im RIS seit
30.07.2015Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015