Index
L80003 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §68 Abs4 Z4;Rechtssatz
Durch eine Nichtigerklärung einer Baubewilligung werden Rechte von Grundeigentümern, die nicht zugleich Bauwerber sind, nicht berührt (Hinweis Beschlüsse vom 22. Februar 1996, 96/06/0024, und vom 23. August 2012, 2012/05/0006, mwN).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012060205.X01Im RIS seit
29.07.2015Zuletzt aktualisiert am
06.08.2015