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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §50a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/12/0062 E 12. Mai 2010 RS 2Stammrechtssatz
Eine ausdrückliche oder implizite Ermächtigung zu einer rückwirkenden Rechtsgestaltung ist dem § 50a BDG 1979 nicht zu entnehmen. Eine rückwirkende Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit für Zeiträume, in denen ein Beamter bereits normal Dienst geleistet hat, erwiese sich daher als unzulässig.Eine ausdrückliche oder implizite Ermächtigung zu einer rückwirkenden Rechtsgestaltung ist dem Paragraph 50 a, BDG 1979 nicht zu entnehmen. Eine rückwirkende Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit für Zeiträume, in denen ein Beamter bereits normal Dienst geleistet hat, erwiese sich daher als unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015120024.L01Im RIS seit
16.09.2015Zuletzt aktualisiert am
17.09.2015