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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Die Pflichtverletzung ist zu den jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten der in Rede stehenden Abgabenschuldigkeiten zu prüfen und es müssen sich auch die von der Abgabenbehörde (wiederholt) geforderte Liquiditätsaufstellung und der Nachweis der Gläubigergleichbehandlung auf diese Zeitpunkte beziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013160220.X02Im RIS seit
03.08.2015Zuletzt aktualisiert am
07.10.2015