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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MRK Art6;Rechtssatz
Den Vorgaben der MRK entspricht eine - mittelbar durch Einvernahme eines Polizeibeamten erfolgte - Verwertung der Aussage des Sohnes des Bestraften, die dieser bei seiner Einvernahme vor der Polizei gemacht hat, nicht, wenn durch dessen Aussageverweigerung sowohl vor der Behörde erster Instanz als auch vor dem VwG dem Bestraften während des gesamten Verfahrens die Möglichkeit genommen war, diesen Zeugen zu befragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014020152.L03Im RIS seit
03.08.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017