RS Vwgh 2015/7/6 Ra 2014/02/0095

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Veröffentlicht am 06.07.2015
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/05/0012 E 19. September 2000 VwSlg 15494 A/2000 RS 3

Stammrechtssatz

Für die prozessuale Handlungsfähigkeit (Prozessfähigkeit) ist entscheidend, ob die Partei im Zeitpunkt der betreffenden Verfahrensabschnitte in der Lage war, Bedeutung und Tragweite des Verfahrens und der sich in ihm ereignenden prozessualen Vorgänge zu erkennen, zu verstehen und sich den Anforderungen eines derartigen Verfahrens entsprechend zu verhalten

(Hinweis E 16.4.1984, 83/10/0254, 0255, VwSlg 11410 A/1984).

Schlagworte

Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person Öffentliches Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014020095.L01

Im RIS seit

03.08.2015

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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