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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs3;Rechtssatz
Ein Verweis auf das Vorbringen im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oder im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde vermag die erforderliche gesonderte Darlegung in der Revision nicht zu ersetzen (vgl. den Beschluss vom 27. November 2014, Ra 2014/03/0041, mwN).Ein Verweis auf das Vorbringen im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht oder im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde vermag die erforderliche gesonderte Darlegung in der Revision nicht zu ersetzen vergleiche den Beschluss vom 27. November 2014, Ra 2014/03/0041, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014130006.L02Im RIS seit
06.10.2015Zuletzt aktualisiert am
11.04.2016