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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASchG 1994 §130 Abs1 Z22;Rechtssatz
Die rechtlichen Ausführungen des VwG im Zusammenhang mit der Verneinung der Arbeitgebereigenschaft erschöpfen sich zur Gänze in Rechtsbehauptungen ohne konkrete Tatsachenfeststellungen, weshalb das angefochtene Erkenntnis mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet ist (vgl. E 27. März 2015, 2012/02/0196).Die rechtlichen Ausführungen des VwG im Zusammenhang mit der Verneinung der Arbeitgebereigenschaft erschöpfen sich zur Gänze in Rechtsbehauptungen ohne konkrete Tatsachenfeststellungen, weshalb das angefochtene Erkenntnis mit einem wesentlichen Begründungsmangel behaftet ist vergleiche E 27. März 2015, 2012/02/0196).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014020148.L03Im RIS seit
13.08.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017