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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §289;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2011/13/0139Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2006/13/0114 E 17. Dezember 2008 RS 2Stammrechtssatz
Eine Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Betriebsprüfung ergangenen Wiederaufnahmsbescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrundlagen stellt noch kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmsgründen dar (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 20. Juli 1999, 97/13/0131).Eine Ergänzung einer mangelhaften Begründung der auf Grund der Betriebsprüfung ergangenen Wiederaufnahmsbescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrundlagen stellt noch kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmsgründen dar vergleiche z.B. das hg. Erkenntnis vom 20. Juli 1999, 97/13/0131).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2011130067.X02Im RIS seit
25.08.2015Zuletzt aktualisiert am
07.10.2015