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L66102 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Frage der Beurteilung der Gültigkeit eines Übereinkommens, ob also übereinstimmende Willensäußerungen der Vertragsparteien vorliegen oder nicht, ist eine Rechtsfrage, zu welcher Parteiengehör nicht gewährt werden muss. Zur rechtlichen Würdigung des Vorgangs bei der außerordentlichen Vollversammlung der Agrargemeinschaft musste kein Parteiengehör eingeräumt werden.
Schlagworte
Parteiengehör Rechtliche Beurteilung Parteiengehör Rechtliche WürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015070012.L08Im RIS seit
04.09.2015Zuletzt aktualisiert am
15.11.2017