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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Die förmliche Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine Nichtpartei begründet nicht deren Parteistellung. Es kommt immer entscheidend darauf an, ob den Betreffenden aufgrund der Verwaltungsvorschriften die Stellung einer Partei zukommt (vgl. E 10. November 2011, 2009/07/0204, VwSlg 18265 A/2011).Die förmliche Zustellung einer Bescheidausfertigung an eine Nichtpartei begründet nicht deren Parteistellung. Es kommt immer entscheidend darauf an, ob den Betreffenden aufgrund der Verwaltungsvorschriften die Stellung einer Partei zukommt vergleiche E 10. November 2011, 2009/07/0204, VwSlg 18265 A/2011).
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013070183.X06Im RIS seit
16.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017