Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwRallg;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2007/07/0044 E 26. Juni 2008 RS 3Stammrechtssatz
Das in § 138 Abs 1 WRG 1959 ausdrücklich geforderte Verlangen eines Betroffenen ("wenn der Betroffene es verlangt") bedeutet nichts anderes, als dass der Betroffene einen Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages zu stellen hat (Hinweis E 14.12.1995, 93/07/0147).Das in Paragraph 138, Absatz eins, WRG 1959 ausdrücklich geforderte Verlangen eines Betroffenen ("wenn der Betroffene es verlangt") bedeutet nichts anderes, als dass der Betroffene einen Antrag auf Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages zu stellen hat (Hinweis E 14.12.1995, 93/07/0147).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013070183.X04Im RIS seit
16.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017