Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/07/0150 E 23. September 2004 RS 2Stammrechtssatz
Schutzanordnungen gemäß § 34 Abs 1 WRG 1959 sind Gegenstand amtswegiger Ermittlungen und die Wasserrechtsbehörde hat das Vorliegen der Voraussetzungen für Anordnungen im Sinn dieser Gesetzesbestimmung im öffentlichen Interesse von Amts wegen zu klären.Schutzanordnungen gemäß Paragraph 34, Absatz eins, WRG 1959 sind Gegenstand amtswegiger Ermittlungen und die Wasserrechtsbehörde hat das Vorliegen der Voraussetzungen für Anordnungen im Sinn dieser Gesetzesbestimmung im öffentlichen Interesse von Amts wegen zu klären.
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012070280.X04Im RIS seit
09.09.2015Zuletzt aktualisiert am
01.12.2017