Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs12;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/13/0175 E 22. März 2000 VwSlg 7488 F/2000 RS 6Stammrechtssatz
Was der Kapitalgesellschaft im Wege einer Einlage, also societatis causa zugewendet wird, führt bei ihr nicht zur Ertragsbesteuerung, beim Gesellschafter aber zu Anschaffungskosten auf die Beteiligung. Einlagenrückzahlungen sind das Gegenstück, der contrarius actus zu Einlageleistungen der Gesellschafter. Kapitalrückzahlungen sind bei der Gesellschaft nichtsteuerbare Vermögensabflüsse und bewirken beim Gesellschafter eine Minderung der auf die Beteiligung aktivierten Anschaffungskosten bzw Herstellungskosten (Hinweis Pokorny, in FS-Bauer, 251; Hinweis Beiser, SWK 1996, A 339).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014150002.J01Im RIS seit
07.10.2015Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015