Index
21/01 HandelsrechtNorm
BAO §22;Rechtssatz
Die "GmbH & (atypisch) Still" stellt eine im Unternehmensrecht übliche Rechtsform dar, bei der sich die GmbH-Gesellschafter zusätzlich auch als Stille beteiligen. Sie dient dem Rechtsverkehr insbesondere als Kapitalbeteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft und stellt eine Alternative zur GmbH & Co KG dar (vgl. Krejci, Gesellschaftsrecht I 437 f).Die "GmbH & (atypisch) Still" stellt eine im Unternehmensrecht übliche Rechtsform dar, bei der sich die GmbH-Gesellschafter zusätzlich auch als Stille beteiligen. Sie dient dem Rechtsverkehr insbesondere als Kapitalbeteiligungs- und Finanzierungsgesellschaft und stellt eine Alternative zur GmbH & Co KG dar vergleiche Krejci, Gesellschaftsrecht römisch eins 437 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150234.X01Im RIS seit
07.10.2015Zuletzt aktualisiert am
20.11.2015