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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §35;Rechtssatz
§ 3 Abs. 1 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, der den Freibetrag für die behinderungsbedingte Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges regelt, normiert, dass die Körperbehinderung durch eine Bescheinigung gemäß § 29b StVO (oder einen Bescheid ...) nachzuweisen ist. Damit wurde eine bindende Beweisregel geschaffen (vgl. z.B. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, § 35 Tz 4; Jakom/Baldauf, EStG, 2015, § 35 Rz 7).Paragraph 3, Absatz eins, der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, der den Freibetrag für die behinderungsbedingte Nutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges regelt, normiert, dass die Körperbehinderung durch eine Bescheinigung gemäß Paragraph 29 b, StVO (oder einen Bescheid ...) nachzuweisen ist. Damit wurde eine bindende Beweisregel geschaffen vergleiche z.B. Hofstätter/Reichel, EStG 1988, Paragraph 35, Tz 4; Jakom/Baldauf, EStG, 2015, Paragraph 35, Rz 7).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012150197.X01Im RIS seit
08.10.2015Zuletzt aktualisiert am
20.11.2015