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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §4 Abs1 Z1;Rechtssatz
Im Fall des Vorliegens einer Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht nach der ständigen und aktuellen - auch auf den konkreten Fall anwendbaren - Rechtsprechung der Umstand, dass die beschäftigten Personen jeweils (auch) über eine einschlägige Gewerbeberechtigung verfügten und auf Grund der damit bewirkten Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer bereits nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG aufrecht pflichtversichert waren, dem Eintritt einer am Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses anknüpfenden Pflichtversicherung im Sinn des § 4 Abs. 1 Z 1 iVm. Abs. 2 ASVG nicht entgegen (vgl. etwa die hg. Erkenntnisse vom 15. Mai 2013, 2013/08/0051; vom 2. Juli 2013, 2013/08/0106; vom 3. Oktober 2013, 2013/08/0162; vom 31. Juli 2014, 2013/08/0247; uva.). (Hier: Die Tätigkeit der Beschäftigten betraf die Reinigung von Fahrzeugen.)Im Fall des Vorliegens einer Beschäftigung in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht nach der ständigen und aktuellen - auch auf den konkreten Fall anwendbaren - Rechtsprechung der Umstand, dass die beschäftigten Personen jeweils (auch) über eine einschlägige Gewerbeberechtigung verfügten und auf Grund der damit bewirkten Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer bereits nach Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, GSVG aufrecht pflichtversichert waren, dem Eintritt einer am Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses anknüpfenden Pflichtversicherung im Sinn des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, in Verbindung mit Absatz 2, ASVG nicht entgegen vergleiche etwa die hg. Erkenntnisse vom 15. Mai 2013, 2013/08/0051; vom 2. Juli 2013, 2013/08/0106; vom 3. Oktober 2013, 2013/08/0162; vom 31. Juli 2014, 2013/08/0247; uva.). (Hier: Die Tätigkeit der Beschäftigten betraf die Reinigung von Fahrzeugen.)
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015080078.L01Im RIS seit
30.11.2015Zuletzt aktualisiert am
01.12.2015