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41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §55;Rechtssatz
Im Falle der Erlassung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, wenn diese (auch) wegen strafrechtlichen Fehlverhaltens verhängt werden, bedarf es vor allem im Rahmen der zu treffenden Gefährlichkeitsprognose einer näheren Auseinandersetzung mit diesem strafrechtlichen Fehlverhalten im Einzelnen (Hinweis E 19. Mai 2015, Ra 2014/21/0057).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015210121.L02Im RIS seit
27.11.2015Zuletzt aktualisiert am
30.11.2015