RS Vwgh 2015/9/8 Ra 2015/18/0080

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Veröffentlicht am 08.09.2015
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 2005 §3 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Führt das BVwG aus, dass sich die willkürliche und überschießende Polizeigewalt durch die Volksgruppenzugehörigkeit des Asylwebers verstärken könne, lässt es schon dieser Umstand zu, im vorliegenden Fall von einer Verfolgung wegen der "Nationalität" des Asylwerbers auszugehen, zumal der Konventionsgrund als ein (maßgebender) beitragender Faktor, nicht aber als der einzige oder überwiegende Grund für die Verfolgung vorliegen muss (Hinweis B vom 13. Jänner 2015, Ra 2014/18/0140, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015180080.L03

Im RIS seit

06.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

14.08.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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