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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 2005 §3 Abs1;Rechtssatz
Führt das BVwG aus, dass sich die willkürliche und überschießende Polizeigewalt durch die Volksgruppenzugehörigkeit des Asylwebers verstärken könne, lässt es schon dieser Umstand zu, im vorliegenden Fall von einer Verfolgung wegen der "Nationalität" des Asylwerbers auszugehen, zumal der Konventionsgrund als ein (maßgebender) beitragender Faktor, nicht aber als der einzige oder überwiegende Grund für die Verfolgung vorliegen muss (Hinweis B vom 13. Jänner 2015, Ra 2014/18/0140, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015180080.L03Im RIS seit
06.10.2015Zuletzt aktualisiert am
14.08.2018