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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §19 Abs1;Rechtssatz
Auch die Anwesenheit eines gesetzlichen Vertreters während der erstinstanzlichen Einvernahme ersetzt nicht die Verpflichtung zur erkennbaren und sorgfältigen Würdigung des Umstands der Minderjährigkeit im Rahmen der Glaubwürdigkeitsprüfung, geht es dabei doch darum, das Aussageverhalten des Minderjährigen dahingehend zu würdigen, ob und welche Angaben von ihm unter Berücksichtigung seines Alters erwartet werden können.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2014180113.L01Im RIS seit
13.10.2015Zuletzt aktualisiert am
30.11.2015