RS Vwgh 2015/9/9 Ro 2015/03/0032

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Veröffentlicht am 09.09.2015
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
VwGVG 2014 §27;
VwGVG 2014 §28;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ro 2015/03/0031 E 9. September 2015

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/03/0049 B 17. Dezember 2014 RS 1

Stammrechtssatz

"Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ist - ungeachtet des durch § 27 VwGVG 2014 vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem Verwaltungsgericht belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat."Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem VwG ist - ungeachtet des durch Paragraph 27, VwGVG 2014 vorgegebenen Prüfumfangs - jedenfalls nur jene Angelegenheit, die den Inhalt des Spruchs der vor dem Verwaltungsgericht belangten Verwaltungsbehörde gebildet hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2015030032.J02

Im RIS seit

21.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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