Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
32004L0018 Vergabe-RL öffentliche Bauaufträge Art45 Abs2;Rechtssatz
Dem Verweis auf die deutsche Rechtslage und Judikatur, der zufolge im Fall eines Insolvenzverfahrens eine Ermessensentscheidung samt einzelfallbezogener Beurteilung des Auftraggebers geboten sei, kommt keine Relevanz zu, zumal die innerstaatliche Umsetzung der RL 2004/18/EG in Deutschland mit der im BVergG 2006 getroffenen Regelung nicht vergleichbar ist.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040062.J08Im RIS seit
14.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017