RS Vwgh 2015/9/9 Ro 2014/04/0062

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Veröffentlicht am 09.09.2015
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E06301000
E6J
97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

32004L0018 Vergabe-RL öffentliche Bauaufträge Art45 Abs2;
62004CJ0226 La Cascina VORAB;
62011CJ0465 Forposta und ABC Direct Contact VORAB;
BVergG 2006 §68 Abs1 Z2;
BVergG 2006 §68 Abs3;
EURallg;

Rechtssatz

Soweit die Revisionswerberin unter Verweis auf die Judikatur des EuGH (Rs C-226/04 und C-228/04 sowie Rs C-465/11) vorbringt, die Schaffung weiterer - auf die fachliche Eignung der Wirtschaftsteilnehmer bezogener - Ausschlussgründe sei nicht zulässig, ist dem entgegenzuhalten, dass mit der Regelung des § 68 Abs. 1 Z 2 BVergG 2006 kein über den Rahmen der Aufzählung des Art. 45 Abs. 2 der RL 2004/18/EG hinausgehender zusätzlicher Ausschlussgrund geschaffen, sondern lediglich von der Richtlinienermächtigung Gebrauch gemacht wurde, einen dieser Ausschlussgründe (ohne Abmilderung) anzuwenden.Soweit die Revisionswerberin unter Verweis auf die Judikatur des EuGH (Rs C-226/04 und C-228/04 sowie Rs C-465/11) vorbringt, die Schaffung weiterer - auf die fachliche Eignung der Wirtschaftsteilnehmer bezogener - Ausschlussgründe sei nicht zulässig, ist dem entgegenzuhalten, dass mit der Regelung des Paragraph 68, Absatz eins, Ziffer 2, BVergG 2006 kein über den Rahmen der Aufzählung des Artikel 45, Absatz 2, der RL 2004/18/EG hinausgehender zusätzlicher Ausschlussgrund geschaffen, sondern lediglich von der Richtlinienermächtigung Gebrauch gemacht wurde, einen dieser Ausschlussgründe (ohne Abmilderung) anzuwenden.

Gerichtsentscheidung

EuGH 62004CJ0226 La Cascina VORAB
EuGH 62011CJ0465 Forposta und ABC Direct Contact VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040062.J07

Im RIS seit

14.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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