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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2006 §68 Abs1 Z2;Rechtssatz
Bei einer Bietergemeinschaft muss die Zuverlässigkeit aller Mitglieder gegeben sein, das Vorliegen eines Ausschlussgrundes bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft führt dazu, dass die Bietergemeinschaft als solche als nicht zuverlässig anzusehen ist (in diesem Sinn hat der VwGH in seinem E vom 12. September 2013, 2012/04/0010, das Vorliegen eines Ausschlussgrundes der dort bf Bietergemeinschaft auf Grund von - einem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzurechnenden - Verwaltungsübertretungen überprüft; siehe weiters das E vom 22. April 2009, 2007/04/0141).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040062.J01Im RIS seit
14.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017