RS Vwgh 2015/9/9 Ro 2014/04/0062

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Veröffentlicht am 09.09.2015
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Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Norm

BVergG 2006 §68 Abs1 Z2;
BVergG 2006 §68 Abs1;
BVergG 2006 §72 Abs1;

Rechtssatz

Bei einer Bietergemeinschaft muss die Zuverlässigkeit aller Mitglieder gegeben sein, das Vorliegen eines Ausschlussgrundes bei einem Mitglied der Bietergemeinschaft führt dazu, dass die Bietergemeinschaft als solche als nicht zuverlässig anzusehen ist (in diesem Sinn hat der VwGH in seinem E vom 12. September 2013, 2012/04/0010, das Vorliegen eines Ausschlussgrundes der dort bf Bietergemeinschaft auf Grund von - einem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzurechnenden - Verwaltungsübertretungen überprüft; siehe weiters das E vom 22. April 2009, 2007/04/0141).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040062.J01

Im RIS seit

14.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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