RS Vwgh 2015/9/9 Ro 2014/04/0007

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Veröffentlicht am 09.09.2015
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Auch bei einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung hat der Zuschlag an einen geeigneten Bieter zu erfolgen (§ 41a Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 BVergG 2006).Auch bei einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung hat der Zuschlag an einen geeigneten Bieter zu erfolgen (Paragraph 41 a, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 19, Absatz eins, BVergG 2006).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040007.J02

Im RIS seit

28.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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