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L72003 Beschaffung Vergabe NiederösterreichNorm
BVergG 2006 §334;Rechtssatz
Betreffend die Nichtigerklärung des Vertrages und die Verhängung von Sanktionen nach § 16 NÖ LVergabenachprüfungsG 2003 besteht kein Antragsrecht des Bieters (vgl. hinsichtlich der Verhängung einer Geldbuße nach § 334 BVergG 2006 bereits das Erkenntnis vom 18. März 2015, 2012/04/0070).Betreffend die Nichtigerklärung des Vertrages und die Verhängung von Sanktionen nach Paragraph 16, NÖ LVergabenachprüfungsG 2003 besteht kein Antragsrecht des Bieters vergleiche hinsichtlich der Verhängung einer Geldbuße nach Paragraph 334, BVergG 2006 bereits das Erkenntnis vom 18. März 2015, 2012/04/0070).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014040007.J01Im RIS seit
28.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017