RS Vwgh 2015/9/9 Ro 2014/03/0023

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Veröffentlicht am 09.09.2015
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001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ist der Inhalt eines zweifelhaften Spruches im Zusammenhalt mit der Bescheidbegründung nachvollziehbar, ist von keiner Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auszugehen (vgl idS etwa E vom 27. November 2014, 2012/08/0138, 0145).Ist der Inhalt eines zweifelhaften Spruches im Zusammenhalt mit der Bescheidbegründung nachvollziehbar, ist von keiner Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides auszugehen vergleiche idS etwa E vom 27. November 2014, 2012/08/0138, 0145).

Schlagworte

Spruch und Begründung Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014030023.J05

Im RIS seit

09.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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