RS Vwgh 2015/9/9 Ro 2014/03/0023

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Veröffentlicht am 09.09.2015
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/07/0233 E 18. Dezember 2014 RS 2

Stammrechtssatz

Wenn der Spruch eines Bescheides - für sich allein betrachtet - Zweifel an seinem Inhalt aufkommen lässt und dieser Inhalt somit nicht eindeutig ist, kann und muss (zunächst) die Begründung des Bescheides zur Deutung des Spruchs herangezogen werden.

Schlagworte

Spruch und Begründung Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:RO2014030023.J04

Im RIS seit

09.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

13.07.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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