RS Vwgh 2015/9/9 2013/04/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.2015
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Index

10/10 Auskunftspflicht
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AuskunftspflichtG 1987 §1;
GewO 1994 §113 Abs5;
  1. GewO 1994 § 113 heute
  2. GewO 1994 § 113 gültig ab 18.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017
  3. GewO 1994 § 113 gültig von 01.08.2013 bis 17.07.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/2013
  4. GewO 1994 § 113 gültig von 01.09.2012 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2012
  5. GewO 1994 § 113 gültig von 19.08.2010 bis 31.08.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 66/2010
  6. GewO 1994 § 113 gültig von 01.08.2002 bis 18.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2002
  7. GewO 1994 § 113 gültig von 01.07.1997 bis 31.07.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 63/1997
  8. GewO 1994 § 113 gültig von 19.03.1994 bis 30.06.1997

Rechtssatz

Die Ersuchen um "Auskunft" darüber, warum die in der Aufstellung genannten Delikte dem Lokal "K" zugerechnet würden, bzw. um Konkretisierung "Ihrer Ausführungen" betreffend das Bestehen sicherheitspolizeilicher Bedenken und der Frage, warum die Bundepolizeidirektion Graz die Ansicht vertrete, dass gerade eine Sperrzeit zwischen 02.00 Uhr und 08.00 Uhr (und nicht etwa zwischen 04.00 und 06.00 Uhr) geeignet wäre, sicherheitspolizeilichen Bedenken "(welchen?)" zu begegnen, stellen jeweils kein Ersuchen um Mitteilung gesicherter Fakten oder Akteninhalte dar. Dasselbe gilt für die Frage der Einstufung der bekannt gegebenen Delikte und Beurteilung der "örtlichen Situation". Vielmehr handelt es sich bei diesen "Auskünften" jeweils um die Hinterfragung der in den im gewerbebehördlichen Verfahren eingereichten Stellungnahmen enthaltenen Einschätzungen -

und damit von Rechtsansichten - der Bundespolizeidirektion Graz. Ein Ersuchen zur Erlangung allfälliger Ergänzungen zu diesen im gewerbebehördlichen Verfahren eingeholten Stellungnahmen wäre im betreffenden Behördenverfahren zu stellen gewesen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2015:2013040021.X02

Im RIS seit

30.10.2015

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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