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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28a Abs3;Rechtssatz
Nach § 28a Abs. 3 AuslBG wird eine Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 und 3 VStG erst rechtswirksam, "nachdem bei der zuständigen Abgabenbehörde eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist". Das Gesetz stellt hier "ausschließlich auf die Tatsache des Einlangens ab" (vgl. E 29. April 2011, 2010/09/0161-0163).Nach Paragraph 28 a, Absatz 3, AuslBG wird eine Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten gemäß Paragraph 9, Absatz 2 und 3 VStG erst rechtswirksam, "nachdem bei der zuständigen Abgabenbehörde eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist". Das Gesetz stellt hier "ausschließlich auf die Tatsache des Einlangens ab" vergleiche E 29. April 2011, 2010/09/0161-0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015090020.L01Im RIS seit
01.12.2015Zuletzt aktualisiert am
02.12.2015