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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2;Rechtssatz
Dass die Ausländer Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewesen sind und kein Arbeitsentgelt erhalten haben, hindert nicht die Beurteilung, dass sie sich in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zur Revisionswerberin befanden, deren Haus sie renoviert haben (vgl. E 15. September 2011, 2011/09/0052; E 17. Dezember 2013, 2012/09/0137).Dass die Ausländer Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewesen sind und kein Arbeitsentgelt erhalten haben, hindert nicht die Beurteilung, dass sie sich in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis zur Revisionswerberin befanden, deren Haus sie renoviert haben vergleiche E 15. September 2011, 2011/09/0052; E 17. Dezember 2013, 2012/09/0137).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015090015.L03Im RIS seit
01.12.2015Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019