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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/02/0058 E 25. Juni 2008 RS 3Stammrechtssatz
Gerade dann, wenn es technisch nicht ausgeschlossen ist, dass die einer Abstandsmessung zu Grunde gelegten Faktoren auch später noch nachvollzogen werden können, kann das Auslangen nicht mit Vermutungen gefunden werden. In Grenzbereichen von Messergebnissen, wo minimale Verschiebungen (hier um ein Pixel) die Strafbarkeit ausschlössen, muss die Überschreitung ausführlich und nachvollziehbar begründet werden (Hinweis E. 18. November 1997, 97/11/0170).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Diverses Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2013020273.X02Im RIS seit
06.10.2015Zuletzt aktualisiert am
05.10.2017