Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §273 Abs1 lita;Rechtssatz
Eine Abgabenvorschreibung, die wegen entschiedener Sache nicht mehr erfolgen hätte dürfen, wäre von der Berufungsbehörde aufzuheben gewesen, weil durch die Zurückweisung der Berufung die rechtswidrige neuerliche Vorschreibung aufrecht erhalten würde. Eine Zurückweisung einer Berufung gegen eine tatsächlich unzulässigerweise erfolgte Abgabenvorschreibung wäre schon aus diesem Grunde rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012170046.X02Im RIS seit
09.10.2015Zuletzt aktualisiert am
27.11.2015