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L37131 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeNorm
AWG Bgld 1993 §66 ;Rechtssatz
Soweit in der Beschwerde Bedenken gegen die Berechnung der Höhe der Gebühr auf Grund der für die Abfallsammelstelle der Gemeinde erforderlichen Aufwendungen geltend gemacht werden, ist auf dieses Vorbringen nicht näher einzugehen, da es die finanzverfassungsrechtliche Frage der Zulässigkeit der Höhe der Festsetzung der Gebühr im Beschluss der Gemeindevertretung betrifft. Diese Frage ist als Frage der Übereinstimmung der Verordnung der Gemeinde mit dem Finanzausgleichsgesetz vom Verfassungsgerichtshof zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2015:2012170020.X01Im RIS seit
07.10.2015Zuletzt aktualisiert am
27.11.2015